Angespannter Wohnungsmarkt – Verschärfung der Mietpreisbremse als Lösung?

Die 2015 eingeführte „Mietpreisbremse“ sorgte für eine Deckelung der Mieten in sogenannten Ballungszentren wie zum Beispiel Düsseldorf oder Köln.
Doch die erhoffte Deeskalation auf dem Wohnungsmarkt blieb bisher weitestgehend aus.
Daher soll die Rechtsverordnung nun „nachgebessert“ und damit verschärft werden.
Mietern soll es ab dem kommenden Jahr 2019 leichter sein, sich gegen möglichen Mietwucher zu wehren und nach Modernisierungen weitaus weniger Aufschläge zu erhalten.

Modernisierungskosten

Bisher war es üblich, dass Vermieter nach einer Modernisierung bis zu 11% der Kosten auf die Jahresmiete umlegen durften. Dies wird nun gesenkt auf 8%.Des Weiteren verschärft sich auch die Kappungsgrenze der Mieterhöhungen innerhalb von sechs Jahren nach der Modernisierung. Mieträume deren Miete weniger als sieben Euro pro Quadratmeter betragen, dürfen innerhalb der ersten sechs Jahre nur um zwei statt um drei Euro erhöht werden.
Der Immobilienwirtschaftsverband ZIA kritisiert diese Entscheidung: „Die zusätzliche Kappung bei niedrigen Mieten sei „widersinnig“ (…) Die Idee erweckt den Anschein, dass damit Eigentümer bestraft werden sollen, die ihre Wohnungen günstiger vermieten.“Außerdem soll konkret gegen sogenanntes „Herausmodernisieren“ vorgegangen werden. Der Begriff „Herausmodernisieren“ beschreibt das gezielte Vertreiben von Mieten durch Baumaßnahmen oder deren Ankündigung.
Dieses Verhalten soll künftig mit einer Geldbuße geahndet werden.

Transparenz

Auch im Bezug auf die Transparenz des Mietpreises soll es Änderungen geben.
Verlangt ein Vermieter mehr als die ortsübliche Miete, so muss er den Mieter schon vor Vertragsabschluss schriftlich darüber informieren, warum er das darf beispielsweise nach Renovierungen, Modernisierungen oder gestiegen Nebenkosten durch Versicherungen oder ähnliches.Diese Regel soll vor allem dazu führen, dass er die Vormiete offen legen muss. So wird es für Mieter künftig einfacher, Wucher zu erkennen.

Fazit
Ob eine Verschärfung der „Mietpreisbremse“ zu einer Entspannung des Wohnungsmarktes beiträgt, bleibt zu bezweifeln.
Denn nicht nur die teils horrenden Mieten sorgen dafür, dass junge Familien keinen bezahlbaren Wohnraum finden. Wenn kein Wohnraum vorhanden ist, kann auch eine Rechtsverordnung wenig dazu beitragen welchen zu finden.
Statt sich mit gescheiterten Verordnungen zu beschäftigen, sollte die Bundesregierung den Wohnungsbau und die Eigentümerschaft mehr unterstützen und subventionieren. Damit vor allem jungen Familien die Möglichkeit auf ein Eigenheim erleichtert wird, sollte man über mögliche Steuerfreiheiten, beim Ersterwerb einer Immobilie, nachdenken.

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