Baukindergeld – „Kaufkindergeld“

Baukindergeld – „Kaufkindergeld“

Im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD wurde nun das Baukindergeld festgehalten. Die etablierten Parteien einigten sich darauf, dass Familien beim Ersterwerb einer Immobilie oder einem Neubau finanzielle Unterstützung erhalten sollen. Das Baukindergeld soll rückwirkend für Familien gezahlt werden, die ab dem 01.08.2018 Eigentum erworben haben.
Ziel ist es Familien den Erwerb einer Immobilie zu erleichtern und damit indirekt die Eigenheimquote, die mit knapp 50% deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegt, zu fördern.

Wie hoch ist das Baukindergeld und wie lange wird eine Familie gefördert?

Die staatliche Förderung wird 1.200€ pro Kind pro Jahr betragen. Die Förderung soll insgesamt über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt werden. Eine vierköpfige Familie würde dementsprechend jährlich 2.400€ bekommen, umgerechnet auf 10 Jahre würde der maximale Förderungsbetrag also bei 24.000 € liegen. Anträge für das Baukindergeld können bis Ende 2020 gestellt werden.

Hat jede Familie einen Anspruch auf Baukindergeld?

Nicht jede Familie hat einen Anspruch auf das Baukindergeld. Lediglich Familien deren versteuertes Jahreseinkommen unter 75.000€ liegt, wird bei der Förderung berücksichtigt. Desweiteren ergibt sich ein Freibetrag von 15.000€ pro Kind. Um auf das Beispiel der vierköpfigen Familie zurück zu kommen, würde sich hier ein Freibetrag von 105.000€ ergeben.

Die Förderung wird nur beim Ersterwerb einer Immobilie gezahlt. Familien die bereits Eigentum besitzen sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen. Als Kinder gelten vermutlich ähnlich wie beim Kindergeld, Kinder bis zu ihrem 25. Lebensjahr wenn sie sich in einer Ausbildung befinden.

Wo kann das Baukindergeld beantragt werden und in welchem Zeitraum?

Wo genau der Antrag für Baukindergeld gestellt werden kann ist noch unklar. Spekulationen zufolge könnte das Landratsamt der Gemeinende oder des Landkreises zuständig sein, in dem die Immobilie erworben wird. Weitere Recherchen ergeben, dass das Baukindergeld möglicherweise ab August bei der KfW beantragt werden kann.

Wer profitiert von dem Baukindergeld?

Bevor eine Familie gefördert wird, muss diese erst einmal Eigenkapital vorweisen können. Ansonsten erlischt der Anspruch auf die Förderung komplett. Somit profitieren erstmals nur Familien die finanziell in der Lage sind ein solches Startkapital aufzubringen.

In Ballungsgebieten, in denen sowieso wenig freie Bauflächen zur Verfügung steht, könnte das Baukindegeld für steigende Immobilien- und Grundstückspreise sorgen. Denn aller Voraussicht nach kann hier kein neuer Wohnraum entstehen, was dazu führen könnte, dass alter Mietwohnraum in Eigentum umgewandelt wird. Das Baukindergeld könnte sich also in ein „Kaufkindergeld“ verwandeln.

Experten sagen, dass wenn der Immobilienpreis um 5% anstiege, die Förderung durch das Baukindergeld praktisch aufgehoben werden würde.

Vor allem Familien in den ländlichen Teilen Deutschlands würden bei dieser Förderung profitieren. Bauland ist hier nicht so knapp wie in den Ballungsräumen und auch die Kaufpreise sind deutlich niedriger.

Was kostet das Baukindergeld?

Das Baukindergeld soll flächendeckend eingeführt werden. Somit rechnet die Bundesregierung insgesamt mit rund 200.000 Familien die einen Anspruch auf Förderung haben und diesen auch wahrnehmen. Das Kölner Institut für Wirtschaft errechnete für den Zeitraum von 2018 bis 2021 einen Betrag in Höhe von 3,6 Milliarden Euro.

Das Baukindergeld ist eine gute Idee um Familien den Start ins Eigenheim zu erleichtern. Problematisch ist aber immer noch das Eigenkapital, welches vermutlich bei vielen Familien das Hauptproblem auf dem Weg zu Eigentum ist.
Auch ist das Baukindergeld nicht auf die verschiedenen Immobilienpreise in Deutschland angepasst. Während man in Thüringen 2017 einen Kaufpreis von 850€ pro Quadratmeter hatte, lag dieser in Baden-Württemberg bei rund 2.190 €.

Fraglich ist die weitere Entwicklung der Förderung. Wenn diese sich ähnlich wie die Eigenheimzulage zwischen 1996 und 2005 verhält, werden auch hier nicht die einkommensschwächeren Familien profitieren. Des Weitern muss noch über einen Freibetrag in der Grunderwerbssteuer gesprochen werden. Dieser liegt nämlich in weiten Teilen Deutschlands bei etwa 5% und würde somit einen Großteil der Förderung beanspruchen.

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