Bestellerprinzip für Kaufimmobilien

 

Seit dem 1.Juni 2015 gilt für Mietwohnungen das sogenannte Bestellerprinzip.
Im Bezug auf die Wohungsvermittlung bedeutet dies: Wer bestellt, bezahlt: Zukünftige Vermieter die ihr Wohneigentum mit Hilfe eines Maklers neu vermieten, zahlen alleinig die Provision.
Eine Vermietung selbstständig durchzuführen kann häufig mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand verbunden sein. Wer keinen Makler für eine Neuvermietung beauftragt, muss sich selbst um die Inserate kümmern, Termine für Besichtigungen ausmachen und diese durchführen. Das kann nicht nur enorm viel Zeit und Nerven kosten, sondern auch Kosten entstehen lassen.

SPD und die Grünen wollen ein solches Bestellerprinzip nun auch auf den Verkauf von Immobilien ummünzen. Ziel dieses Antrags soll, nach Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt, eine Reduzierung der Nebenkosten beim Kauf von Immobilien sein.
Frau Göring-Eckardt scheint außer Betracht gelassen zu haben, dass die zum Teil exorbitant hohe Grunderwerbssteuer einen Großteil dieser Nebenkosten ausmacht.

Jede Landesregierung kann über die Grunderwerbssteuer selbst verfügen. Bundesweit liegt diese zwischen 3,5% und 6,5%. In Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg beispielsweise werden diese 6,5% lediglich vom Käufer getragen und sorgen damit häufig, vor allem bei jungen Familien oder Arbeitnehmer zwischen 30 und 40 Jahren, dafür das es zu keinem Kauf von Wohneigentum kommt.
Würde ein Bestellerprinzip für Kaufimmobilien realisiert, so würde dies zu einem enormen Kaufpreisanstieg führen. Denn würde der Verkäufer die Provision alleine zahlen, so würde eine Einpreisung in den Kaufpreis stattfinden. Der Staat würde hier als indirekter Preistreiber fungieren.
Der Käufer müsste nun nicht nur auf den Kaufpreis sondern auch auf die Provision Grunderwerbsteuer zahlen. Letztendlich würde hiervon nur der Staat profitieren und nicht wie behauptet der Käufer.

Keinesfalls würden Verkäufer in Zukunft auf die Unterstützungen eines professionellen Maklers verzichten. Wie bereits erwähnt kann bereits die Vermietung einer Immobilie mit unerwartetem Aufwand verbunden sein. Ein Verkauf stellt einen deutlich komplexeren Sachverhalt als eine Vermietung dar.
Verkäufer sind in den seltensten Fällen Experten auf dem Gebiet des Immobilienverkaufs und können sich im ersten Moment nicht vorstellen, welche Aufgaben auf sie zukommen wenn sie ihr geliebtes Eigenheim in neue Hände weitergeben wollen. Angefangen bei der korrekten Einwertung ihrer Immobilie bis hin zur professionellen Vermarktung und dem schlussendlichen notariellen Verkauf, ist es ein langer Weg. Ganz davon abgesehen wie schwer es sein kann den passenden Käufer für sein Zuhause zu finden.Hinzukommt das Immobilie und Verkäufer oftmals nicht an einem Ort sind, gerade in solchen Fällen werden Makler immer unersetzlich bleiben.

Ein weiteres Problem das sich aus dieser Art von Bestellerprinzip ergeben würde, wäre das der Käufer im laufenden Kaufprozess völlig auf sich alleine gestellt wäre. Bisher berät der Makler sowohl Verkäufer als auch Käufer. Eine Einführung des Bestellerprinzips hätte zur Folge, dass der Kaufinteressent vom Makler keinerlei Beratungsleistung mehr verlangen könnte. Gesetzlich wäre es dem Makler verboten mit dem Interessenten einen Vertrag abzuschließen.
Während eines Verkaufsprozesses entstehen viele fachgebunden Fragen die nicht unbeantwortet bleiben dürfen. Das Bestellerprinzip bei Verkaufsobjekten würde somit einer enorm wichtigen staatlichen Aufgabe widersprechen, nämlich der den Verbraucher zu schützen und somit zu einseitigen Rechtsgeschäften führen.

In Deutschland ist das Maklergewerbe und die Provision marktbedingt regional unterschiedlich geregelt. Dieses Konzept besteht bereits seit über 50 Jahren.
Momentan wird in beinah allen Bundesländer der Republik die Provision zwischen Verkäufer und Käufer fair geteilt. Nur in drei Bundesländern: Hamburg, Berlin, und Brandenburg sowie in Teilen von Hessen wird die Provision in der Regel nur vom Käufer getragen.
Derzeit ist der Provisionsanspruch von Maklern in Nordrhein-Westfalen bei 6% gedeckelt. Das bedeutet beim Verkauf zahlen sowohl Käufer als auch Verkäufer höchstens 3% Provision vom Kaufpreis. Ein Bestellerprinzip würde diese gerechte Verteilung zu Ungunsten des Käufers ändern.

In Deutschland ist der Anteil an selbstgenutztem Wohneigentum mit 45% (2016) so niedrig wie sonst fast nirgendwo in Europa. Wenn der Staat Wohneigentum fördern möchte, wäre eine Möglichkeit die Grunderwerbssteuer abzusenken oder einen Freibetrag beim Ersterwerb festzulegen, damit vor allem jungen Familien und Normalverdienern der Erwerb von Wohneigentum erleichtert werden würde.
Keinesfalls sollte die Beziehung zwischen Maklern und Käufern durch ein Bestellerprinzip bei Verkaufsobjekten nachhaltig zerstört werden.

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