Eigenheimzulage

  • 6 Jahren vor

Die Eigenheimzulage wird über 8 Jahre gezahlt. Um sie in vollem Umfang nutzen zu können, ist es wesentlich, dass die Bezahlung des Kaufpreises und die Ummeldung auf die neue Adresse im gleichen Jahr erfolgen. Wird zum Beispiel eine Wohnung in 1999 erworben und bezahlt,, die neuen Eigentümer sind aber erst ab 2000 offiziell dort mit ihrer Adresse gemeldet, so wird für 1999 die Eigenheimzulage nicht gezahlt. Dieses Jahr ist dann tatsächlich verloren und wird nicht später wieder angehängt! (siehe Gesetze: Eigenheimzulagegesetz)
Die Eigenheimzulage wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr neu gewährt.

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