Ankaufsrecht

  • 6 Jahren vor

Besteht für einen Kaufinteressenten ein Ankaufsrecht, hat er als erster die Befugnis, ein Objekt (Grundstück, Haus, etc.) zu erwerben, wenn gewisse Vertragsbedingungen eingetreten sind. Das Ankaufsrecht muss notariell beurkundet sein.

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