Auflassung

  • 3 Jahren vor

Eine Auflassung ist die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, dass das betroffene Objekt in den baldigen Besitz des Käufers übergeht. Sie bezieht sich auf §§ 873, 925 BGB und betrifft das Grundbuch. Sie wird im notariellen Kaufvertrag behandelt.

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