Bauabzugssteuer

  • 6 Jahren vor

Seit 2002 hat der Gesetzgeber eine Bauabzugssteuer von 15% für Bauleistungen angesetzt. Diese müssen bei Bezahlung an das Finanzamt abgeführt werden. Eine Freistellung ist nach Vorlage einer ensprechenden Bescheinigung durch den Bauunternehmer möglich.

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