Besitzübergang

  • 3 Jahren vor

Der Besitz einer Immobilie geht nach Zahlung des Kaufpreises an der Erwerber über. Das heißt nach Besitzübergang kann der Erwerber nach eigenem Ermessen und Belieben verfahren, aber er trägt nun auch alle verbundenen Steuern, Risiken und Lasten.

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