Erbbaurecht

  • 6 Jahren vor

Dinglich gesichertes, zeitlich befristetes Recht an einem Grundstück, auf- oder unter der Oberfläche ein Bauwerk zu errichten. Das Erbbaurecht ist belastbar, veräußerlich und vererbbar. Entgelt für die Gewährung eines Erbbaurechts ist der Erbbauzins.

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