Lastenzuschuss
Der Lastenzuschuss ist mit dem Wohngeld für Mieter gleichzusetzen. Er kann von Wohnungs- und Hauseigentümern beantragt werden, wenn ihr Eikommen die Belastung durch das Eigentum nicht decken kann.
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Der Lastenzuschuss ist mit dem Wohngeld für Mieter gleichzusetzen. Er kann von Wohnungs- und Hauseigentümern beantragt werden, wenn ihr Eikommen die Belastung durch das Eigentum nicht decken kann.