Schlussabnahme

  • 6 Jahren vor

Bei der Schlussabnahme (auch Gebrauchsabnahme genannt) bestätigen die Behörden, dass ein Gebäude bautechnisch und baurechtlich genutzt werden kann. Ebenfalls wird die finale Abnahme eines Bauvorhabens durch den Bauherren als Schlussabnahme bezeichnet.

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